Bebauungsplan Nr. 103 „Sportzentrum“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
Der Ausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Sportzentrum“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.