Bebauungsplan Nr. 287 „Westlich Zum Poller“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorgesehen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 287 „Westlich Zum Poller“. Als erster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, um den Bestand in Form der gewerblich genutzten Hallen zu sichern und ggf. zukünftige Erweiterungen zu ermöglichen.
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 287 „Westlich Zum Poller“