Bebauungsplan Nr. 285 „Zwischen Portkamp und B 68“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 285 „Zwischen Portkamp und B 68“ gefasst.
Der Bebauungsplan Nr. 285 „Zwischen Portkamp und B 68“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Nunmehr soll die Offenlage nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a BauGB und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a BauGB durchgeführt werden, entsprechend dem Beschluss des Ausschusses „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst vom 23.02.2023.
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 285 „Zwischen Portkamp und B 68“