Bebauungsplan Nr. 164 (2) „Wessels Hof“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- geänderter Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB
- Öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
In seiner Sitzung vom 23.02.2023 hat der Ausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst den Aufstellungsbeschluss vom 05.07.2022 aufgehoben und gleichzeitig den geänderten Aufstellungsbeschluss, aufgrund des geänderten Geltungsbereiches, für den Bebauungsplan Nr. 164 (2) „Wessels Hof“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 23.02.2022 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164 (2) „Wessels Hof“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.