Bebauungsplan Nr. 285 „Zwischen Portkamp und B 68“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
Der Ausschuss für Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 285 „Zwischen Portkamp und B 68“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 285 „Zwischen Portkamp und B 68“