Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Baucontainer, Schuttmulden, Aktionsstände

Sondernutzung von Straßen genehmigungspflichtig

Mitteilung von

Wer beispielsweise Baucontainer oder Schuttmulden auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen oder dort vorübergehend Baumaterial lagern möchte, benötigt für diese Sondernutzung der Straße eine Genehmigung. Gleiches gilt etwa auch für Verkaufswagen oder Aktionsstände. In Wallenhorst wird die Sondernutzung von Straßen durch eine Satzung geregelt. Diese hatte der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung in einer neuen Fassung auf den Weg gebracht.

Die Satzung zur Sondernutzung sowie die dazugehörige Gebührensatzung können auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht eingesehen werden. Fragen zum Thema beantwortet Nicole Erben vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales gern unter Telefon 05407 888-311.