Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat am 01.10.2015 für das Gebiet der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 11 „Industriegebiet” die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Bekanntmachung dieser Veränderungssperre wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 31.10.2015, Nr. 20, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre rechtsverbindlich geworden.
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