hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB
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