Der Landkreis Osnabrück hat mit Verfügung vom 08.11.2012, Aktenzeichen 6.3-33-53-2012, gem. § 6 BauGB die vom Rat der Gemeinde Wallenhorst am 12.07.2012 beschlossene 53. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.
Die Genehmigung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 30.11.2012, Nr. 22, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtsverbindlich geworden.
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