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Anmeldung der Grundschulkinder für Schuljahr 2023/2024

Termine an den Wallenhorster Grundschulen am 10. und 11. Mai

Mitteilung von

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2023/2024 findet in allen Wallenhorster Grundschulen am Dienstag (10. Mai) und Mittwoch (11. Mai) statt.

Die Erich-Kästner-Schule nimmt die Anmeldungen am Dienstag von 13.30 Uhr bis 18 Uhr und am Mittwoch von 9 Uhr bis 14 Uhr entgegen, die Johannisschule am Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr sowie am Mittwoch von 14 Uhr bis 17 Uhr. In der Grundschule Lechtingen finden die Anmeldungen am Dienstag von 8.15 Uhr bis 19 Uhr und am Mittwoch von 8.15 Uhr bis 14 Uhr statt. Die St.-Bernhard-Schule nimmt die Anmeldungen am Dienstag von 14.30 Uhr bis 18 Uhr und am Mittwoch von 9 Uhr bis 12.30 Uhr entgegen, die Katharinaschule am Dienstag von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie am Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte vorab ein Termin im Sekretariat der gewünschten Schule vereinbart werden. Zur Anmeldung mitzubringen sind das Familienstammbuch und der Anmeldebogen, den alle Eltern vorab per Post erhalten. Auch das schulpflichtige Kind sollte dabei sein.

Schulpflicht

Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden werden (dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben), beginnt mit Anfang des Schuljahres 2023/2024 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.

Vorzeitige Einschulung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Flexibler Einschulungsstichtag

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2023 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2023 gegenüber der Schule abzugeben ist. Eine Anmeldung muss dennoch zunächst erfolgen.

Rückstellung

Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen grundsätzlich ebenfalls angemeldet werden. Über eine mögliche Rückstellung entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung einer schulärztlichen Stellungnahme.

Weitere Informationen und Terminvereinbarung

Bei Fragen sowie für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung stehen die Schulen unter folgenden Telefonnummern gern zur Verfügung:

  • Erich-Kästner-Schule, Hollager Straße 125, Telefon 05407 822170
  • Johannisschule, Johannisstraße 3, Telefon 05407 860500 (dienstags und donnerstags)
  • Grundschule Lechtingen, Schulweg 10, Telefon 05407 860540 (montags und mittwochs)
  • St.-Bernhard-Schule, St. Bernhardsweg 3, Telefon 05407 81120
  • Katharinaschule, Schneidling 18, Telefon 05407 860510