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Ärgernis Hundehaufen

Wer mit Hund spazieren geht, ist zur Entsorgung verpflichtet

Mitteilung von

Die Entsorgung der beim Gassigehen anfallenden Hundehäufchen ist für viele Herrchen und Frauchen eine Herausforderung. Grundsätzlich aber sind sie zur Beseitigung verpflichtet. Deshalb sollte, wer mit dem Hund vor die Tür geht, neben der Leine immer auch Papiertaschentücher oder Plastiktüten dabei haben. Außerdem stellt die Gemeinde Wallenhorst an verschiedenen Standorten kostenlos Hygienetüten zur Verfügung. Damit lässt sich der Hundehaufen bei Bedarf schnell beseitigen.

Die Tütenspender – zum Teil mit integriertem Abfallbehälter – befinden sich an den folgenden Stellen: Bürgerpark, Niedersachsenstraße, Große Straße/Fußweg am Friedhof, Rathausallee, Boerskamp (Höhe Stapelkamp), Am Josefsplatz, In den Dillen (beim Wald/Grünanlage), Grünanlage Stephansring, Hermann-Löns-Weg (Höhe Fußweg zum Schwalbenweg), Pyer Kirchweg/von-Miquel-Straße, Holunderweg/Plaggenweg, Regenrückhaltebecken Moorbachstraße, Grünanlage Hubertusring, Osnabrücker Straße/Rheinstraße, Grünanlage Wittekindplatz, Grünanlage Parkallee, Stadtweg (neben dem NP-Markt). Darüber hinaus sind die Hygienetüten an der Infotheke im Rathaus erhältlich. Die gefüllten Beutel können in den öffentlichen Abfallbehältern oder zuhause in den Restmüllbehältern entsorgt werden.

Wer trotz alledem den Kothaufen seines Hundes liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann in der Gemeinde Wallenhorst mit einem Bußgeld belegt werden. Schließlich stören Hundehaufen nicht nur optisch und geruchlich, sondern vor allem beim versehentlichen Hineintreten. Zudem können durch sie Salmonellen, Hakenwürmer oder Bandwürmer übertragen werden. Diese wiederum sind mögliche Ursachen für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen. Auf landwirtschaftlichen Flächen hinterlassene Kothaufen sind besonders unhygienisch und deshalb zu vermeiden.

Auf Kinderspielplätze und Schulhöfe dürfen Hunde im Interesse der hier spielenden Kinder erst gar nicht mitgenommen werden.

Bürgerinnen und Bürger, denen der Hundekot buchstäblich stinkt, bittet die Gemeinde, die verantwortlichen Hundehalter möglichst direkt anzusprechen und auf die Beseitigungspflicht hinzuweisen.