Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Ärgernis Hundehaufen und freilaufende Hunde

Gemeindeverwaltung kontrolliert Hundehaltung im Bürgerpark

Mitteilung von

Eigentlich ist Vertrauen gut, manchmal ist aber im Interesse der Allgemeinheit auch Kontrolle unverzichtbar. Deshalb werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung künftig im Bürgerpark exemplarisch das ordnungsgemäße Verhalten von Hundeführern überprüfen.

Hintergrund sind die Beschwerden über freilaufende Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot, die immer wieder an die Verwaltung herangetragen werden. Dabei sind Hunde in Grünanlagen und im Bereich von Sportstätten an der Leine zu führen. Von Kinderspielplätzen und Schulhöfen müssen die Vierbeiner ganz ferngehalten werden. Dies besagen entsprechende Verordnungen der Gemeinde.

Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, diese Verordnung zu befolgen. Schließlich droht anderenfalls auch ein Bußgeld, das seinerzeit auf bis zu 5.000 Euro festgelegt wurde.

Außerdem müssen die Tierhalter oder –führer grundsätzlich dafür sorgen, dass die Hunde Straßen und Anlagen nicht verschmutzen. Hinterlassen die Tiere doch den einen oder anderen Haufen, muss Herrchen oder Frauchen diesen sofort entfernen – andernfalls droht ebenfalls ein Bußgeld.

Um das Einhalten dieser Pflicht zu erleichtern, bietet die Gemeinde Wallenhorst an insgesamt elf Standorten „Stadt-Hygienesysteme“ an. Diese enthalten oben einen Spender, dem Herrchen oder Frauchen kostenlos umweltfreundliche Papier-Abfallbeutel entnehmen können. In diesen können sie die Hinterlassenschaft ihres Lieblings verfrachten und sie in den Abfallbehälter im unteren Teil des Gestells werfen.

Die Abfalltüten sind nicht nur an den Hundetoiletten erhältlich, sondern werden darüber hinaus an der Infotheke im Rathaus abgegeben. Sie können problemlos zu jedem Spaziergang mitgenommen und nach Gebrauch im nächsten Abfalleimer entsorgt werden.

Zu finden sind die Hundetoiletten in allen Ortsteilen, jeweils an Stellen, an denen viele Gassigänger unterwegs sind, unter anderem auch im Bürgerpark.

Die Kontrollen werden zunächst nur im Bürgerpark stattfinden. Sie dienen dem allgemeinen Interesse ebenso wie den Hundehaltern, die sich korrekt verhalten und nicht für das Fehlverhalten Anderer verantwortlich gemacht werden sollen.