Eine Amnestieregelung und Änderungen bei der Aufbewahrung von Waffen: Das sind die zentralen Inhalte der am 6. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften.
Ab sofort haben Wallenhorster Bürger die Möglichkeit, illegal besessene Waffen und Munition bei der Gemeinde oder der Polizei straffrei abzugeben. Es können auch Hartkerngeschosse abgegeben werden, die nach den neuen Regelungen im Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.5.4) nunmehr verboten sind.
Die Straffreiheit gilt auch für den direkten Weg zur Übergabe. Die straffreie Abgabe ist bis zum 1. Juli 2018 begrenzt. Kriegswaffen sind ausgenommen. Für die Abgabe ist eine Terminabsprache unbedingt erforderlich, da nur sachkundige Mitarbeiter diese Gegenstände entgegennehmen dürfen.
Weitere Änderungen ergeben sich für Waffenbesitzer bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Ziel des neuen Waffengesetzes ist, den Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anzuheben. Bisher war es ausreichend, Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in Waffenschränken der Stufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufzubewahren. Nach der Änderung des Waffenrechts dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen nur noch in Waffenschränken der Klasse 0, 1 oder höher nach EN 1143-1 verwahrt werden. Für bisher genutzte Waffenschränke gilt jedoch Bestandsschutz: bis zum 6. Juli 2017 erworbene und bei der zuständigen Waffenbehörde registrierte Waffenschränke dürfen vom bisherigen Besitzer weiterhin verwendet werden. Es können auch neu erworbene Waffen darin untergebracht werden. Mit dem Erreichen der Lagerkapazität dieses Behältnisses muss bei Neukauf aber ein Schrank erworben werden, der den neuen Regeln entspricht.
Für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition wird klargestellt, dass auch diese Gegenstände vor dem Zugriff von Unberechtigten geschützt werden müssen. Sie sind in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren.
Neu ist ein erlaubnisfreies Führen von wesentlichen Waffenteilen. Bei einer kurzfristigen Lagerung einer Schusswaffe zum Beispiel im Hotel oder beim Schüsseltreiben nach der Jagd kann ein wesentliches Teil der Waffe entfernt werden, beispielsweise das Schloss, und erlaubnisfrei (zum Beispiel in der Jackentasche) mitgeführt werden.
Bei Fragen und für eine Terminabsprache zur Abgabe illegaler Waffen und Munition steht Veronika Hamacher unter Telefon 05407/888-313 und E-Mail hamacher@ zur Verfügung. wallenhorst.de