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ABC-Schützen für Schuljahr 2021/2022 anmelden

Termine an den Wallenhorster Grundschulen am 13. und 14. Mai

Mitteilung von

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2021/2022 findet in allen Grundschulen der Gemeinde Wallenhorst am Mittwoch (13. Mai) und Donnerstag (14. Mai) statt.

Die Erich-Kästner-Schule nimmt die Anmeldungen am Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr entgegen, die Johannisschule am Mittwoch von 16 Uhr bis 19 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr, die Grundschule Lechtingen am Mittwoch von 10 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr, die St.-Bernhard-Schule am Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 12.30 Uhr und die Katharinaschule am Mittwoch von 14 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Die Anmeldungen erfolgen im Rektorzimmer der jeweiligen Grundschule. Das Familienstammbuch ist dazu mitzubringen. Auch das schulpflichtige Kind sollte dabei sein. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte vorab ein Termin im Sekretariat der gewünschten Schule vereinbart werden.

Schulpflicht

Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden werden (dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben), beginnt mit Anfang des Schuljahres 2021/2022 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.

Vorzeitige Einschulung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Flexibler Einschulungsstichtag

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2021 gegenüber der Schule abzugeben ist. Eine Anmeldung muss dennoch zunächst erfolgen.

Rückstellung

Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen ebenfalls angemeldet werden. Diese Kinder können aufgrund eines schulärztlichen Attestes dann vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

Weitere Informationen

Für Fragen zur Anmeldung oder Rückstellung sowie für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung stehen die Schulen unter folgenden Telefonnummern gern zur Verfügung:

  • Erich-Kästner-Schule, Hollager Straße 125, Telefon 05407 822170
  • Johannisschule, Johannisstraße 3, Telefon 05407 860500
  • Grundschule Lechtingen, Schulweg 10, Telefon 05407 860540
  • St.-Bernhard-Schule, St. Bernhardsweg 3, Telefon 05407 81120
  • Katharinaschule, Schneidling 18, Telefon 05407 860510