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ABC-Schützen für Schuljahr 2013/2014 jetzt anmelden

Termine an den Grundschulen im Gemeindegebiet am 10. und 11. Mai

Mitteilung von

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2013/2014 findet in allen Grundschulen der Gemeinde Wallenhorst am Donnerstag und Freitag (10. und 11. Mai) statt. An diesen Tagen nehmen die einzelnen Schulen die Anmeldungen zu den folgenden Zeiten entgegen:

Erich-Kästner-Schule, Hollager Str. 125, Tel. 822170: Donnerstag (10. Mai), 15 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag (11. Mai), 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Johannisschule, Johannisstr. 3, Tel. 860500: Donnerstag (10. Mai), 15 Uhr bis 18 Uhr und Freitag (11. Mai), 8 Uhr bis 10 Uhr

Grundschule Lechtingen, Schulweg 10, Tel. 860540: Donnerstag (10. Mai), 15 Uhr bis 18 Uhr und Freitag (11. Mai), 8.30 Uhr bis 12 Uhr

St.- Bernhard-Schule, St. Bernhardsweg 3, Tel. 81120: Donnerstag (10. Mai), 15 Uhr bis 18 Uhr und Freitag (11. Mai), 9 Uhr bis 12 Uhr

Die Anmeldung erfolgt im Rektorzimmer der jeweiligen Grundschule.

Katharinaschule Wallenhorst, Schneidling 18, 860510: Donnerstag (10. Mai), 8 Uhr bis 13 Uhr sowie 15 Uhr bis 18 Uhr und Freitag (11. Mai), 8 Uhr bis 13 Uhr.

 

 

Die Anmeldung für die Katharinaschule erfolgt im St. Raphael Kindergarten, Fröbelstraße 4 in Wallenhorst.


Für alle Kinder, die am 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollenden werden, beginnt mit Anfang des Schuljahres 2013/2014 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des kommenden Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Bei der Anmeldung ist das Familienstammbuch mitzubringen. Auch das schulpflichtige Kind sollte bei der Anmeldung dabei sein.

Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen ebenfalls angemeldet werden. Sie können aufgrund eines schulärztlichen Attestes dann vom Schulbesuch zurückgestellt werden.