hier:
Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13b BauGB und Beschluss über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13b BauGB
In seiner Sitzung vom 26.05.2020 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 259 „Am Bürgerpark“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13b BauGB erneut öffentlich auszulegen und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13b BauGB durchzuführen.