Nutzung von Wegerandstreifen

Im Jahr 2016 wurde im Auftrag der Gemeinde Wallenhorst ein Pflege- und Entwicklungsplan für Wegerandstreifen im Gemeindegebiet erstellt. Auf dieser Grundlage sollen geeignete Randstreifen (ab einer Breite von 2,50 m) entlang von Straßen und Wegen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere aufgewertet werden. Nach der Herrichtung können die Flächen als Kompensationsflächen angerechnet werden können. Das heißt, Eingriffe in Natur- und Landschaft – z. B. Ein neues Baugebiet –  können über die Aufwertung dieser Flächen ausgeglichen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flächen nach ihrer Aufwertung durch den Landkreis Osnabrück als Kompensationsflächen anerkannt werden.
Die Umgestaltung der Flächen umfasst Blühstreifen mit regionalem Saatgut sowie einzelne Strauch- und Baumpflanzungen standortheimischer Gehölze.