Grundstück „Alte Feuerwache Rulle“

Grundstücksveräußerung mit Bauverpflichtung

Die Gemeinde Wallenhorst bietet das Grundstück der alten Feuerwache (St. Bernhardsweg 1) in zentralster Lage des Teil- und Wallfahrtortes Rulle mit einer Grundstücksgröße von ca. 1.500 m² zum Kauf an. Das Grundstück wird mit aufstehender Bebauung übergeben. Der Kaufpreis wird als Fixpreis mit 225 €/m² festgesetzt. Kosten der erforderlichen Bauleitplanung und Grundstücksvermessung sind inkludiert.

Ziel ist es, dass das Grundstück so neubebaut wird, dass die Architektur und Freiflächen-gestaltung sich städtebaulich in die Bestands-situation einfügen, das Ortsbild bereichern und die geplanten Nutzungen die im Ortzentrum bereits vorhandenen Nutzungen und Wohnraumangebote ergänzen. Das Grundstück wird daher über ein Grundstücksvergabeverfahren nach Planentwürfen vergeben. Über die Vergabe entscheidet die Qualität des Gebäudeentwurfs in Bezug auf Städtebau, Architektur, Nutzungskonzept des Projektes.

Das Vergabeverfahren erfolgt zweistufig nach dem im nachfolgenden Exposé beschriebenen Verfahren und aufgrund der benannten Vergabekriterien. Kaufinteressenten sind aufgefordert, ihre Bewerbung mit Konzept bis zum 21.11.2022 digital einzureichen.

Was der Gemeinde hierbei wichtig ist:

  • Städtebaulich und architektonisch die städtebauliche Bestandssituation berücksichtigende Neubebauung, mindestens zwei Geschosse hoch;
  • Erdgeschossnutzung: gewerbliche Nutzung in Eigennutzung oder in Vermietung
  • Obergeschossnutzung: vornehmlich barrierearmes Wohnen und ggf. ergänzende Gewerbenutzung in Eigennutzung oder Vermietung; Sollte ein Verkauf der Wohneinheiten angestrebt werden, so ist eine Eigennutzungsverpflichtung für den Erwerbenden dinglich abzuschließen
  • ein der städtebaulichen Situation des Grundstückes angemessenes Konzept bezüglich der verkehrlichen Belange (Grundstückserschließung, Parkraumkonzept, Anlieferung, fußläufige Durchlässigkeit zum benachbarten Parkplatz/Grundschule, Schulweg)
  • Zügige Realisierung des Projektes innerhalb von 2 Jahren nach bestehendem Planungsrecht

Ausführlichere Informationen zum Grundstück und zum vorgesehenen Verfahren, Planungs- und Nutzungsanforderungen und die Beurteilungskriterien sind dem Grundstücksexposé zu entnehmen.