Errichtung einer Fahrradstraße

Die Gemeinde Wallenhorst verbessert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die nachhaltige Mobilität und den Fahrradanteil am Verkehrsaufkommen. Das Projekt „Einrichtung einer Fahrradstraße sowie Umbau des dazugehörenden Knotenpunktes im Wallenhorster Ortsteil Lechtingen zur Förderung des Radverkehrs“ wird unter dem Förderkennzeichen 03K04873 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Die Freigabe der Fahrradstraße sowie die Fertigstellung des Umbaus des Knotenpunktes erfolgten im August 2017.

Auf dem Fahrrad nebeneinander radeln, sich unterhalten und die Geschwindigkeit bestimmen – das sind einige der Vorteile einer Fahrradstraße. Wie schon der Name sagt, ist eine Fahrradstraße eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, die das Radfahren in Wallenhorst sicherer und attraktiver machen soll: Als bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer steht Radfahrern hier mehr Straßenraum zur Verfügung als auf den üblichen Radwegen.

Die Gemeinde Wallenhorst möchte insbesondere Pendler dazu motivieren, auf ihrem Weg zur Arbeit, Schule, Universität etc. verstärkt das Fahrrad als klimafreundliches Verkehrsmittel zu nutzen. Die Lechtinger Fahrradstraße hat eine Länge von 1,6 km und stellt eine wichtige Hauptverbindung des Radverkehrs zwischen Osnabrück und Wallenhorst dar. Einwohner von Wallenhorst, Hollage-Ost und Lechtingen nutzen diese Verbindung, um in das Oberzentrum Osnabrück zu gelangen. Das Ziel der Einrichtung war deshalb, für den Radverkehr hier eine attraktive Strecke zu schaffen, auf der die Radfahrer eine sichere und attraktive Route vorfinden. Gleichzeitig ist die Fahrradstraße in Lechtingen auch ein Teilstück des Radschnellweges Osnabrück – Wallenhorst, der einmal von der Großen Straße in Wallenhorst bis zum Hasetor in Osnabrück führen soll.

Im Zuge der Einrichtung wurde auch die Vorfahrtsregelung geändert. Die Fahrradstraße ist auf ganzer Länge vorfahrtsberechtig. Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nur dann benutzen, wenn dies durch Zusatzschilder ausdrücklich erlaubt wird. Dies ist im Bereich der Pyer Straße der Fall. Im weiteren Verlauf dürfen lediglich Anlieger und Busse die Straßen Wessels Straße und Boerskamp nutzen.

Um den Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden, sind neben den üblichen Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ große Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht worden. Insgesamt drei große Banner, die an den beiden Anfängen sowie im Kreuzungspunkt der Lechtinger Straße stehen, zeigen zusätzlich die wichtigsten Regelungen auf. Zur Verkehrsberuhigung wurden außerdem sog. „Berliner Kissen“, jeweils zwei versetzte Aufpflasterungen mit Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer, im Verlauf der Fahrradstraße eingebaut.

Damit die Radfahrer aus Osnabrück kommend gefahrlos von der Osnabrücker Straße in die Fahrradstraße einbiegen können, ist dieser Knotenpunkt entsprechend umgebaut worden. Hier entstand ein Mini-Kreisverkehr, der es ermöglicht, dass die Radfahrer auf der Fahrbahn gleichberechtigt gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern geführt werden und die Osnabrücker Straße als Hauptverbindung keine vorfahrtrechtliche Benachteiligung erfährt. Von der Osnabrücker Straße kommend wird der Radverkehr vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn mittels eines Schutzstreifens geleitet.