Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Fortführung des gemeindeeigenen Förderprogramms beschlossen. 2024 stehen insgesamt 80.000 Euro für unten aufgeführte Maßnahmen zur Verfügung. Eine Förderantragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte April 2024 möglich. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung werden an dieser Stelle sowie über Pressemitteilungen rechtzeitig kommuniziert. Bitte beachten Sie, dass mit der Umsetzung (Bestellung/ Anschaffung eines Fördergegenstandes bzw. Beauftragung eines zugelassenen Installationsbetriebes) erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können nicht berücksichtigt werden.

 

Die Gemeinde Wallenhorst fördert aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes und der effizienten Energienutzung

  • den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen mit einmalig 300 Euro, maximal jedoch 30 Prozent der anfallenden Kosten,
  • den Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit einmalig 100 Euro pro Heizungsanlage,
  • die Anschaffung eines Lastenfahrrads mit einmalig 500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent des Anschaffungspreises,
  • stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einmalig 500 Euro,
  • steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke) mit einmalig 200 Euro, maximal jedoch 30 Prozent des Anschaffungspreises,
  • den Einbau einer Zisterne mit bis zu 500 Euro,
  • den Einbau einer Rigole mit einmalig 500 Euro,
  • die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 750 Euro,
  • die Entsiegelung von Flächen mit bis zu 1.000 Euro sowie
  • die Neuanpflanzung von heimischen Bäumen mit 100 Euro pro Baum.