Bauleitplanung

Über die Bauleitplanung steuert die Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet. Die Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan).

Bauleitpläne muss die Gemeinde in eigener Verantwortung aufstellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Sie müssen in einem förmlichen Verfahren von Rat und Verwaltung aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde können über das Internet-GIS (Geographisches Informationssystem) eingesehen und herunterladen werden. Für die Anwendung wird empfohlen, im Internet-GIS die Suchfunktion „Nach Plänen und Adressen suchen“ (unten links) zu nutzen. Hier werden nach Ausführung der Suche alle an der eingegebenen Adresse rechtsgültigen Bauleitpläne angezeigt. Es sind die unten aufgeführten Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlüsse zu beachten.

Zudem können die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde während der Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt eingesehen werden. Bei Fragen stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpersonen zur Verfügung.