Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Gleichstellungsbeauftragte luden Ratsfrauen ein

Gemeinsames Treffen im Bramscher Rathaus

Mitteilung von

Eine große Frauenrunde fand sich am Mittwochabend (29. November) im Ratssaal des Bramscher Rathauses ein: Gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten aus Belm, Bersenbrück, Fürstenau, Neuenkirchen, Quakenbrück und Wallenhorst empfing Bramsches Gleichstellungsbeauftragte Maria Stuckenberg die Ratsfrauen der Kommunalparlamente des Nordkreises zum Austausch.

Gut 40 Ratsfrauen waren der Einladung gefolgt. Zunächst berichtete Kornelia Böert, Gleichstellungsbeauftragte aus Wallenhorst, von ihrer Arbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachen. Der Schwerpunkt ihrer Ausführungen lag auf den Neuerungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hinsichtlich der Gleichstellungsarbeit.

Böert war sichtlich stolz, mit ihren Mitstreiterinnen substanzielle Änderungen durchgesetzt zu haben. Insbesondere die verpflichtende Einrichtung der Stelle einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen von über 20 000 Einwohnern wertete sie als entscheidenden Fortschritt. Zwar habe man nur eine Halbtagsstelle durchsetzen können und eigentlich die Grenze für die hauptamtlichen Stellen auf 10 000 Einwohner festlegen wollen, „aber mehr als die jetzige Regelung war nicht drin“, so Böert. „Wir haben dadurch in Niedersachsen viele hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte hinzugewonnen“, freute sie sich.

Aus der Möglichkeit der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen, die gleichstellungsrelevante Auswirkungen haben, sei nun auch ein Pflichtrecht geworden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in einem Urteil. So sei es nun z.B. besonders wichtig, dass die Gleichstellungsbeauftragte in allen Personalentscheidungen eingebunden würde. Andernfalls haben Bewerberinnen oder Bewerber ein Klagerecht. Daher sei auch die Benennung von Stellvertreterinnen  eine Neuerung im NKomVG. Dies gilt gerade für große Kommunen oder Landkreise.

Im Anschluss an die Ausführungen von Kornelia Böert referierte Ruth Tillner, Fachfrau für Supervision und Coaching, zum Thema „Die Rechtfertigungsfalle“. Tillner entlarvte dabei die ihrer Auffassung nach frauenspezifische Angewohnheit, sich bei Kritik oder auch nur Nachfragen stets zu rechtfertigen. „Machen Sie sich nicht selber klein!“, gab sie ihren Zuhörerinnen im Rahmen ihrer gleichermaßen fachkundigen wie launigen Ausführungen mit auf den Weg.

Bei einem kleinen Imbiss hatten die Ratsfrauen und Gleichstellungsbeauftragten dann noch eine gute Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch.