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Zuschüsse für Rahmenprogramm bei Sportveranstaltungen möglich

Richtlinien zur Förderung von Vereinen geändert

Mitteilung von

Über ihre Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Institutionen fördert die Gemeinde Wallenhorst seit Beginn dieses Jahres auch Turniersportveranstaltungen mit Rahmenprogramm. Die entsprechenden Bestimmungen in den Richtlinien wurden zum 1. Januar 2018 angepasst. Sportvereine können demnach für minderjährige Turnierteilnehmerinnen und -teilnehmer einen Zuschuss für ein begleitendes Rahmenprogramm beantragen.

Des Weiteren wurden zeitgleich die Zuschüsse für Wanderungen, Fahrten und Lager von 1,25 Euro auf 2 Euro pro Tag und berechtigtem Teilnehmenden erhöht.

Die <link file:800 _blank download zur förderung von verbänden und institutionen>Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Institutionen können auf der Internetseite der Gemeinde Wallenhorst unter dem Menüpunkt „Ortsrecht“ (Rubrik „Rathaus & Politik“) eingesehen werden.

Für Fragen zur Antragstellung steht Ursula Kocks unter Telefon 05407 888-532 sowie per E-Mail gern zur Verfügung.