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Ermäßigte Kindergartenbeiträge und weitere Vergünstigungen

Gemeinde Wallenhorst bezuschusst einkommensschwache Familien

Mitteilung von

Die Gemeinde Wallenhorst gewährt finanziell schwachen Familien seit vielen Jahren diverse Zuschüsse und Vergünstigungen. Zum 1. Januar 2014 wurden die dafür geltenden Einkommensgrenzen neu gestaffelt. Als Einkommen gilt nun der Gesamtbetrag der Einkünfte, die sich aus dem aktuellen Einkommensteuerbescheid ergibt. Die Einkommensgrenze liegt hier für Familien mit einem Kind bei 30.000 Euro, bei zwei Kindern bei 36.000 Euro, bei drei Kindern bei 42.000 Euro, bei vier Kindern bei 48.000 Euro, bei fünf Kindern bei 54.000 Euro sowie bei sechs Kindern bei 60.000 Euro. Bei mehr Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend.

Zuschüsse bzw. Vergünstigungen werden bei den Kindergartenbeiträgen, der Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten, Familienerholungen und bei den Schmutzkanalgebühren gewährt. Des Weiteren erhalten berechtigte Familien kostenlose Ferienpässe der Stadt Osnabrück sowie kostenlose Zehnerkarten für die Schwimmbäder in Bramsche und Osnabrück.

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen sowie zu Art und Höhe der Zuschüsse geben Renate Witte und Birgit Brandebusemeyer im Rathaus der Gemeinde Wallenhorst. Telefonisch sind sie unter 05407 888-513 bzw. -515 zu erreichen.

Wer selbst berechnen möchte, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, kann seine Daten in den Zuschussrechner auf der Internetseite www.wallenhorst.de (Rubrik Lernen & Arbeiten) eingeben. Der Rechner ermittelt dann, auf welche Vergünstigungen ein Anspruch bestehen könnte.