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Bundestagswahl in Wallenhorst

Informationen zur Wahl am Sonntag (24. September)

Mitteilung von

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgremium ihr wichtigstes Organ. Die Abgeordneten werden laut Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Allgemein bedeutet, dass – abgesehen vom Mindestalter und bestimmten Ausschlusskriterien – jeder Bürgerin und jedem Bürger das Wahlrecht zusteht. Unmittelbar meint, dass die Bundestagsabgeordneten direkt, also ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern oder -frauen, gewählt werden. Der Grundsatz der freien Wahl soll Beeinflussung der Wählerschaft durch Zwang oder Drohungen abschließen, während der Gleichheitsgrundsatz beinhaltet, dass jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestages hat. Außerdem muss das Wahlgeheimnis organisatorisch und rechtlich sichergestellt sein.

Wähler und Gewählte

Zur Wahl aufstellen lassen kann sich, wer Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und mindestens 18 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Das aktive Wahlrecht und damit das Recht zur Stimmabgabe haben alle Deutschen, die 18 sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich üblicherweise hier aufhalten.

Warum wählen?

In der Bundesrepublik gibt es keine Wahlpflicht. Die Bundestagswahl bietet jedoch die einzige Gelegenheit, eines der Verfassungsorgane auf Bundesebene selbst zu wählen. Außerdem entscheidet die Wählerschaft am 24. September nicht nur über die Zusammensetzung des Bundestages, sondern gibt damit gleichzeitig die politische Richtung vor und bestimmt indirekt den nächsten Bundeskanzler oder die nächste Bundeskanzlerin samt Regierung.

Nichtwählerinnen und -wähler liefern sich passiv der Entscheidung der aktiven Mehrheit aus. Wer aber wählt, kann mit wenig Aufwand über den Weg mitbestimmen, den unser Land in den kommenden vier Jahren einschlagen wird.

Wie und wo wählen?

Jede/r Wahlberechtigte wird von der zuständigen Kommune im öffentlich ausliegenden Wählerverzeichnis erfasst. Auf dessen Grundlage verschicken die Städte und Gemeinden rechtzeitig vor der Wahl die Wahlbenachrichtigungen. Sie enthalten die Anschrift und die Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokales sowie Informationen zur Beantragung eines Wahlscheines.

Der Wähler vergibt zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheidet er sich für einen Kandidaten seines Wahlkreises, mit der zweiten Stimme für die in seinem Bundesland geltende Landesliste einer Partei.

Wählen in Wallenhorst

Die Gemeinde Wallenhorst gehört mit den Gemeinden Belm,  Hagen am Teutoburger Wald, Hasbergen sowie der Städte Osnabrück und Georgsmarienhütte zum Wahlkreis 39 Stadt Osnabrück. Die übrigen Kommunen des Landkreises Osnabrück sind dem Wahlkreis 38 Osnabrück-Land zugeordnet.

Per Brief geht’s auch

Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte schriftlich oder mündlich im Wahlbüro der Gemeinde Wallenhorst beantragen. Als Schriftform gelten auch Telefax, E-Mail oder das Online-Formular der Gemeinde Wallenhorst, welches ab dem 14. August freigeschaltet ist (unter www.wallenhorst.de). Eine telefonische Beantragung oder eine per SMS hingegen ist unzulässig. Enthalten sollte die Beantragung Vorname, Name und Geburtsdatum.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Mitte August, sobald  die  Stimmzettel  vorliegen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten, die allen Wahlberechtigten bis zum 3. September zugestellt werden wird, ist ein Antragsformular inklusive Vollmacht abgedruckt. Diese muss ausgefüllt mitgebracht werden, wenn jemand für eine andere Person Wahlunterlagen beantragen will.

Wählen im Ausland

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können seit der Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Demzufolge sind Deutsche die am Wahltag im Ausland leben, wahlberechtigt, 

  1. sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Der Antrag für Auslandsdeutsche ist auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de zu finden. Er muss persönlich und handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis spätestens zum 3. September 2017 übermittelt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Auslandsdeutsche werden dann bei der Gemeinde in das Wählerverzeichnis eintragen, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren und können durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. 

Weitere Infos gibt es bei der Gemeinde Wallenhorst, Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst, Telefon 05407 888-105, E-Mail.