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Bestehende Arbeitsverträge überprüfen

Wirtschaftstalk klärt über Fragen zum Mindestlohn auf

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Mit der Auswahl des Themas zum 13. Wirtschaftstalk hatten die Gemeinde Wallenhorst und der „Wir für Wallenhorst“-Marketing e.V. ins Schwarze getroffen. Das zeigte der Zuspruch von 90 Gästen aus der heimischen Wirtschaft, die sich am Donnerstag (16. April) über den seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohn informieren wollten.

Moderiert wurde die Veranstaltung im Hause der Stavermann GmbH von Rolf Villmer. Er ist Mitglied der noch jungen Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht (OGA). Diese habe es sich zur Aufgabe gemacht, insbesondere in öffentlichen Informationsveranstaltungen über das Thema Arbeitsrecht aufzuklären, erläuterte der Versicherungskaufmann. In der OGA seien Unternehmen und weitere Personen zusammengeschlossen, die aus unterschiedlichen Branchen stammen und so sehr differenziert Unternehmerinnen und Unternehmen begleiten könnten, so Villmer.

In seinen Ausführungen zum Mindestlohngesetz stellte Rechtsanwalt Stephan Beume nicht nur die Grundzüge des Gesetzes vor. Im gelang es auch, den Gästen Lösungen und praktische Tipps für ihre tägliche Arbeit mit auf den Weg zu geben. So informierte er beispielsweise über mögliche Ausnahmen vom Mindestlohn. Nutze man diese, sei es besonders wichtig, Ausnahmenachweise in den Personalakten zu führen, so der OGA-Vorsitzende. Denn im Falle einer Prüfung sei es Jahre später zumeist schwer möglich, Studienbescheinigungen oder ähnliche Nachweise zu organisieren. Eine der wichtigsten Aufgaben für die Unternehmer sei es jetzt, bestehende Arbeitsverträge zu überprüfen und an die neue Gesetzesgrundlage anzupassen, verdeutlichte Beume.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Da auch der Staat nach diesem bekannten Motto verfährt, war Dr. Thomas Möller, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Osnabrück, zu Gast beim Wallenhorster Wirtschaftstalk. Er berichtete anschaulich über die Möglichkeiten, Kontrollen des Mindestlohns vorzunehmen. Häufig seien es Hinweise von Beschäftigten oder ehemaligen Beschäftigten, die zu Kontrollen führten, sagte er. Die Erfahrung zeige jedoch, dass in den meisten Fällen keine Beanstandungen zu erkennen seien, die geahndet werden müssten. Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gäbe es bislang kaum, so Möller. Bei den Kontrollen setze der Zoll auf die Mitarbeit der Unternehmen. „Zu dieser sind sie verpflichtet und die wenigen, die sich verweigern, machen sich dann erst recht verdächtig“, erklärte der Diplom-Finanzwirt. Wenn sich ein Anfangsverdacht zeige, könne mit strengeren staatlichen Mitteln vorgegangen werden. Auch er machte deutlich, dass Unternehmen gefordert seien, alle notwendigen Informationen und Angaben schriftlich vorzuhalten. So sei zum Beispiel ein notwendiger Arbeitszeitennachweis bereits durch eine vierspaltige Tabelle einfach zu führen.