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Bekanntmachung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie - Stufe 3

hier: Beschluss des Lärmaktionsplanes gem. § 47d BImSchG

Mitteilung von

Der vorliegende Lärmaktionsplan für die Gemeinde Wallenhorst gemäß § 47d BImSchG hat in der Zeit vom 26.09.2018 bis einschließlich 10.10.2018 öffentlich ausgelegen. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden im Lärmaktionsplan aufgenommen und bewertet. Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat den Lärmaktionsplan in seiner Sitzung am 18.10.2018 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan mit den strategischen Lärmkarten ist auf der Internetseite der Gemeinde Wallenhorst unter www.wallenhorst.de/laermaktionsplan einsehbar.

Bekanntmachung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie - Stufe 3