Zur Sicherung des mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 227 „Östlich der Niedersachsenstraße“ in der Fassung der 1. Änderung, hat der Rat der Gemeinde Wallenhorst in öffentlicher Ratssitzung am 20.12.2016 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
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