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Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 278 „Feuerwehrhaus Rulle“

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

Mitteilung von

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 den beschlossen, für die
Ortsfeuerwehr Rulle ein neues Feuerwehrhaus zu bauen. Hierfür ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 278 „Feuerwehrhaus Rulle“ erforderlich.

Gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.

Bekanntmachung zum Bebauungsplanes Nr. 278