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B E K A N N T M A C H U N G

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wallenhorst für das Haushaltsjahr 2012

Mitteilung von

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Wallenhorst in der Sitzung am 04. Oktober 2012 die anliegende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.