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Kooperation zur Klärschlammentsorgung

Bramsche, Georgsmarienhütte, Melle und Wallenhorst arbeiten zusammen

Mitteilung von

Gesetzliche Auflagen verpflichten die Kommunen, sich stärker mit dem Thema der Klärschlammbehandlung auseinanderzusetzen. Durch die novellierte Klärschlammverordnung wird zukünftig das Ausbringen von Klärschlämmen zu Düngezwecken untersagt, weiterhin wird die Phosphorrückgewinnung für größere Kläranlagen vorgeschrieben. Vier Partner aus dem Landkreis Osnabrück prüfen nun eine gemeinsame Lösung zur Klärschlammtrocknung.

Der Abwasserbeseitigungsbetrieb Bramsche, die Gemeinde Wallenhorst, die Stadt Melle und die Stadtwerke Georgsmarienhütte sind für die Abwasserentsorgung und -behandlung zuständig. Die bei dem Klärprozess anfallenden Klärschlämme müssen von allen Partnern weiterbehandelt und der Entsorgung zugeführt werden. Dieses soll zukünftig in einem Kooperationsmodell zusammengeführt werden. „Ich freue mich, dieses spannende Thema gemeinsam im Landkreis Osnabrück anzugehen“, berichtet Jörg Dorroch, Geschäftsführer der Stadtwerke Georgsmarienhütte. Wallenhorsts Bürgermeister Otto Steinkamp ergänzt: „Es ist wichtig, die Klärschlammverwertung langfristig sicherzustellen und zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit wird uns dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen.“

Derzeit finden erste Untersuchungen statt, die Abwärme des Stahlwerkes Georgsmarienhütte zu nutzen, um den Klärschlamm der vier Kommunen in einer Klärschlammtrocknungsanlage zu trocknen. Die anfallende Gesamtmasse von circa 14.000 Tonnen entwässerten Klärschlamms kann mit dieser Trocknungstechnik auf circa 3.300 Tonnen reduziert werden. Mit dem Kooperationsmodell werden sich die teilnehmenden Kommunen zukunftsorientiert in Sachen Klärschlammentsorgung aufstellen.