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Gartenabfälle gehören auf den Grünplatz – nicht in den Wald

Gemeinde Wallenhorst stellt trotz kostenloser Entsorgungsmöglichkeiten immer wieder Verstöße fest

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Immer wieder kommt es vor, dass bei behördlichen Kontrollen in Wäldern oder auf anderen Grünflächen Gartenabfälle wie Rasen- oder Gehölzschnitte gefunden werden. Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald oder in der freien Landschaft ist jedoch verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Grünabfälle können den sehr sensiblen Ökokreislauf des Waldes schädigen. Durch die Verrottung von Gartenabfällen werden saure Sickersäfte gebildet, die das Wurzelwerk von Bäumen angreifen. Hierdurch wird die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigt und diese können bei einem Sturm umfallen. Ebenso wird die Nährstoffzusammensetzung des Bodens empfindlich gestört, es gelangt Nitrat in den Boden welches letztendlich der Wasserqualität und unserer Gesundheit schadet.

Für die kostenlose Entsorgung von Grünabfall stehen in Wallenhorst zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Grünabfallsammelplatz am Peddenpohl sowie der Recyclinghof an der Wernher-von-Braun-Straße 12. Die jeweiligen Öffnungszeiten können dem Abfallkalender der AWIGO sowie der Internetseite www.awigo.de entnommen werden.

Fragen zum Thema beantwortet Klaus Schwegmann seitens der Gemeindeverwaltung gern unter Telefon 05407 888-302 bzw. per E-Mail.