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Bekanntmachung zum B-Plan Nr. 280 „Eschweg, Gertkenstraße und Ermländer Straße“

Hier: Aufstellungsbeschluss incl. Änderung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Mitteilung von

hier:
- Aufstellungsbeschluss vom 14.03.2019 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB
- geänderter Aufstellungsbeschluss vom 05.09.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und Beschluss zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung vom 14.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 280 „Eschweg, Gertkenstraße und Ermländer Straße“ beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.

In seiner Sitzung vom 05.09.2019 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst den Aufstellungsbeschluss vom 14.03.2019 aufgehoben und gleichzeitig den geänderten Aufstellungsbeschluss, aufgrund des geänderten Geltungsbereiches, für den Bebauungsplan Nr. 280 „Eschweg, Gertkenstraße und Ermländer Straße“ gefasst.

Ebenfalls in seiner Sitzung vom 05.09.2019 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 280 „Eschweg, Gertkenstraße und Ermländer Straße“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB durchzuführen.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 280