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Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 269 "Im Kampe"

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Mitteilung von

Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 die Änderung des Geltungsbereiches für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 269 „Im Kampe“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 269 „Im Kampe“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und den weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die o.g. Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung zur Auslegung des Bebauungsplans Nr. 269 "Im Kampe"